Was ist, wenn ich meinen Beitrag nicht am Anfang des Jahres zahlen kann?
Zahlungsziel ist der 31. Januar. Einen Aufschlag muss man ab 1. März bezahlen. Wer diesen Termin nicht einhalten kann, sollte dem Schatzmeister bescheid geben. Mit einem formlosen Antrag lässt sich immer eine Lösung finden.
Ich habe während der Saison einen Liegeplatz bekommen, muss ich voll bezahlen?
Ja, das musst Du. Liegegeld wird nicht anteilig berechnet.
Muss ich das Liegegeld für den Winter schon im Frühjahr bezahlen?
Die Gebührenordnung sieht dies im Prinzip vor. Wenn Du nicht sicher bist, ob Du im Winter bei uns liegen wirst, kannst Du bis zum Kranen mit der Bezahlung warten.
Ich will vielleicht mein Boot verkaufen, muß ich trotzdem das volle Liegegeld bezahlen?
Das Liegegeld für den Sommerliegeplatz musst Du bis 31. März bezahlt haben. Das Liegegeld für den Winterstellplatz solltest Du spätestens bezahlt haben, wenn Dein Boot an Land steht. Anteiliges Liegegeld gibt es nicht.
Warum gibt es eine Erstliegegebühr?
Wer in unseren Verein eintritt und einen Liegeplatz bekommt, muss eine erhöhte Liegegebühr für die ersten zwei Jahre zahlen. Mit diesem Geld und einem Teil der Liegegebühren wollen wir den nächsten Bootssteg finanzieren, denn leider hält so ein Holzsteg nicht ewig.
Ich kann mir die Abkürzungen aus der Gebührenordnung nicht merken, was tun?
Wichtig ist bei jeder Einzahlung auf unser Vereinskonto, dass sie vom Schatzmeister zugeordnet werden kann. Darum sollte im Verwendungszweck immer stehen, um was es sich konkret handelt. Ob die „richtigen“ Abkürzungen dabei verwendet werden, ist nicht so wichtig.
Kann ich Beitrag und andere Gebühren per Lastschrift einziehen lassen?
Ja, das kannst Du. Der Schatzmeister schickt Dir auf Anfrage ein entsprechendes Formular zu. Damit kannst Du genau festlegen, was und wann Beiträge eingezogen werden.
Wie spende ich richtig?
Eine Spende erfolgt immer freiwillig. Im Verwendungszweck der Überweisung sollte darum unbedingt das Wort „Spende“ stehen. Zusätzlich kann der Spender festlegen, ob mit seinem Geld ein bestimmter Zweck verfolgt werden soll. Die Spendenbescheinigung kommt automatisch, wenn der Schatzmeister die Adresse des Spenders hat.
Wie kann ich nachvollziehen, wofür meine Spende verwendet wurde?
Alle Spenden ohne konkreten Verwendungszweck kommen in den Haushalt und werden für die laufenden Kosten und Projekte verwendet. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung im Frühjahr, wenn der Haushaltsplan beschlossen wird. Ist ein bestimmter Verwendungszweck angegeben, kannst Du Dir die Verwendung vom Schatzmeister zeigen lassen. Hast Du Zweifel, kannst Du Dich auch an die Revisionskommission wenden, die wiederum den Schatzmeister kontrolliert. Hast Du für ein Vereinsboot gespendet, muss Dir der Schiffsverantwortliche, der die Bordkasse führt, die Verwendung belegen.